Verkaufen Sie online
an Kunden in Polen?
Oder nutzen Sie Amazon FBA in Polen?

Sie benötigen eine BDO-Registrierung!

BDO – Kurze Fakten:

Wann müssen E-Commerce-Verkäufer sich in Polen für BDO registrieren?

Die Registrierung im BDO-System ist insbesondere in folgenden Fällen verpflichtend:

Verkauf von Produkten an Kunden in Polen

Über Ihren eigenen Online-Shop oder über E-Commerce-Plattformen wie Amazon, Zalando oder Allegro.

Lagerung von Waren in Polen

Im eigenen Lager oder im Rahmen von Fulfillment-Programmen wie Amazon FBA oder Zalando ZFS.

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Laden Sie unseren PDF-Leitfaden für Amazon-Verkäufer herunter, einschließlich eines Überblicks über die rechtlichen Vorschriften und einer praktischen Fallstudie.

Verstehen Sie Ihre BDO-Pflichten,
indem Sie sich unser 5-minütiges Video ansehen — erklärt von unserem Experten.

Was sind die wichtigsten Anforderungen für E-Commerce-Verkäufer in Polen?

Die erste grundlegende Anforderung für Unternehmen, die der BDO-Pflicht unterliegen, ist die Registrierung. Der Registrierungsprozess dauert etwa 30 Tage und endet mit der Vergabe einer BDO-Nummer. Diese Nummer muss auf Unternehmensdokumenten, wie z. B. Rechnungen, Impressum, sichtbar sein.

Eine weitere Verpflichtung ist die Führung von Aufzeichnungen sowie die Abgabe jährlicher BDO-Berichte, die detaillierte Informationen über die Verpackungen enthalten, in denen die Produkte auf den Markt gebracht wurden, insbesondere über die Art des verwendeten Materials und das Gewicht der Verpackungen.

Die letzte Verpflichtung besteht darin, sich an den Kosten für das Recycling und die Umweltbildung in Polen zu beteiligen. Diese Verpflichtung kann entweder durch den Abschluss eines Vertrags mit einer polnischen Verwertungsorganisation oder durch die Zahlung jährlicher Gebühren erfüllt werden.

Was sind die offiziellen Gebühren im BDO-System?

Feste Gebühren

Jährliche feste Gebühr von:

 

  • 200,00 PLN für Kleinstunternehmen
  • 800,00 PLN für andere Unternehmen

 

Die festen Gebühren sind bei der Registrierung sowie anschließend in jedem folgenden Kalenderjahr zu entrichten

Variable Gebühren*

1) Jährliche Produktgebühr – berechnet auf Grundlage des Gewichts der Verpackungen, in denen die Produkte auf den polnischen Markt gebracht wurden.

 

2) Jährliche Gebühr für öffentliche Bildungskampagnen – berechnet als 2 % des Nettowerts der Verpackungen, in denen die Produkte auf den polnischen Markt gebracht wurden.

*E-Commerce-Verkäufer, die in einem bestimmten Kalenderjahr verpackte Produkte mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 1.000 kg auf den polnischen Markt bringen, können von einer Befreiung von variablen Gebühren (Produktgebühr und Gebühr für öffentliche Bildungskampagnen) profitieren. Um sich zu qualifizieren, muss ein Antrag auf Befreiung im Rahmen des jährlichen BDO-Berichts bis zum 15. März für das vorangegangene Jahr gestellt werden. Die Befreiung wird nach den De-minimis-Beihilferegeln gewährt.

Wie können wir helfen?

Als Reaktion auf die Bedürfnisse unserer E-Commerce-Kunden haben wir in Polen einen speziellen BDO-Service eingeführt.

Unsere Unterstützung umfasst:

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FAQ

Muss ich mich im BDO-System registrieren, wenn mein Unternehmen nicht in Polen ansässig ist?

Ja. Die BDO-Pflichten können auch dann gelten, wenn Ihr Unternehmen nicht in Polen ansässig ist. Entscheidend ist, ob Sie verpackte Produkte auf dem polnischen Markt in Verkehr bringen.

 
 

Es gibt keinen Mindestschwellenwert — die BDO-Pflichten entstehen bereits mit der ersten Lieferung nach Polen. Wenn jedoch das Gesamtgewicht der Verpackungen 1.000 kg pro Jahr nicht überschreitet, können Sie von einer Befreiung von variablen Gebühren profitieren. In diesem Fall beschränken sich Ihre Verpflichtungen auf die Zahlung der festen Gebühren, die Führung von Aufzeichnungen sowie die Abgabe jährlicher Berichte.

Ja, in den meisten Fällen. Die Nutzung von Amazon FBA in Polen bedeutet, dass Ihre Waren in Polen gelagert werden, was eine BDO-Registrierung auslösen kann — auch wenn Sie nicht direkt an Kunden in Polen verkaufen.

Die polnischen Vorschriften verpflichten Unternehmen zur BDO-Registrierung, wenn sie verpackte Produkte auf den polnischen Markt bringen. Auch der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren wird als Inverkehrbringen angesehen. Daher gilt bereits die Verbringung von Waren in ein Amazon-Lager in Polen zu Lagerzwecken als Inverkehrbringen von verpackten Produkten auf dem polnischen Markt.

Gleichzeitig sehen die Vorschriften eine Befreiung von der BDO-Pflicht vor, wenn die in Polen in Verkehr gebrachten verpackten Produkte anschließend wieder aus dem Land ausgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Waren noch im selben Kalenderjahr aus Polen versendet werden. Andernfalls greift die Befreiung nicht.

In der Praxis bedeutet das, dass etwa 99 % der Amazon-Verkäufer mit aktiver Lagerung in Polen der BDO-Pflicht unterliegen — selbst wenn sie nicht an Kunden in Polen verkaufen.

Ja — wir bieten umfassende Unterstützung aus einer Hand, einschließlich Registrierung, Berichterstattung, Gebührenberechnung und laufender Compliance.

 
 

n den meisten Fällen können wir auf Ihre bestehenden Daten (z. B. aus Amazon Seller Central) zurückgreifen. Unser Ziel ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand auf Ihrer Seite zu minimieren. Wenn die Plattformdaten unvollständig oder unzuverlässig sind, können wir auch auf Basis von Daten arbeiten, die Sie uns direkt zur Verfügung stellen.

Die Dauer hängt von der Auslastung der Behörden ab, in der Regel dauert der Prozess jedoch etwa 30 Tage.

Eine fehlende Registrierung kann in Polen zu Verwaltungsstrafen von bis zu 1 Million PLN führen. Zudem kann dies zu Compliance-Problemen mit Marktplätzen führen und Ihre Verkaufsfähigkeit beeinträchtigen.

 
 

Ja. Die Pflicht zur Abgabe von BDO-Berichten unterliegt nach polnischem Recht grundsätzlich einer Verjährungsfrist von 5 Jahren. Das bedeutet, dass Behörden Einreichungen oder Korrekturen bis zu 5 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres verlangen können, in dem die Berichtspflicht entstanden ist.

Ja. Wir können Ihre Situation für vergangene Zeiträume analysieren und Sie bei Bedarf bei der Einreichung von Berichten für frühere Zeiträume unterstützen. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von variablen Gebühren (bis zu 1.000 kg Verpackungen) nur für die aktuelle Berichterstattung gilt.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie unsere Experten!

Tomasz Paszkowski
Steuerberater (PL)

Mateusz Rudaś
Steuerberater(PL)

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