Im Falle der Zahlung von Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren und Vergütungen für einige immaterielle Dienstleistungen an ein ausländisches Unternehmen kann eine Quellensteuerpflicht in Polenentstehen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen:
✓ – analysieren wir, ob eine Zahlung von Forderungen zu einer Steuerpflicht führt,
✓ legen wir den angemessenen Steuersatz auf der Grundlage nationaler Vorschriften und Doppelbesteuerungsabkommen fest,
✓stellen wir Anträge auf Rückerstattung der überbezahlten Quellensteuer,
✓helfen wir bei der Einholung von Stellungnahmen zur Anwendung der Quellensteuerbefreiung,
✓ erstellen wir und überprüfen erforderliche Informationen und Steuererklärungen.