Während unserer Praxis haben wir für viele unserer Kunden ein erhebliches Optimierungspotential im Bereich Zoll und Verbrauchsteuer festgestellt. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern oder überbezahlte Verbrauchsteuern zurückzufordern, bieten wir folgende Dienstleistungen an:
✓ Laufende Steuerberatung im Bereich der Verbrauchsteuer und des Zollrechts,
✓ Vertretung des Mandanten vor den Steuer- und Zollorganen in Sachen verbunden mit Abrechnung der Verbrauchsteuer und der Zollforderungen,
✓ Beratung im Bereich der richtigen Statistischen Zuordnung (pol.CN) verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse, davon im Bereich des Erlangens von Verbindlicher Zolltarifauskunft (VZTA),
✓ Unterstützung bei den Verfahren der Verbrauchsteuererstattung in Polen,
✓ Überprüfung der Handelsverträge aus Sicht der Folgen im Bereich der Abrechnung der Verbrauchsteuer und Zoll