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BETRIEBSSTÄTTE EINES AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMERS IN POLEN

BETRIEBSSTÄTTE EINES AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMERS IN POLEN

Ausländische Unternehmer entscheiden sich oft für die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen. Sie beschließen jedoch nicht immer, zu diesem Zweck eine Gesellschaft in Polen zu gründen. Es ist darauf zu achten, dass die Ausübung einer Tätigkeit in Polen und die Erzielung von Einkünften in Polen zur Entstehung einer sogenannten ausländischen steuerlichen Betriebsstätte führen kann.

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Das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht

Die Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und die zunehmende Informatisierung in den Unternehmen haben dazu beigetragen, dass die Fernarbeit (Home Office) und die Hybridarbeit immer beliebter werden.
Dieser Trend hat auch dazu geführt, dass viele Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen, diesen erlauben, ihre Arbeit aus dem Ausland – aus dem Wohnsitzland des Arbeitnehmers – zu verrichten.

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System der äquivalenten Arbeitszeit

System der äquivalenten Arbeitszeit

In vielen Branchen schwankt die Zahl der Aufgaben, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zuweist, je nach Woche oder Zeitraum innerhalb eines Monats erheblich. Viele Arbeitgeber suchen für ihre Organisation nach einer Lösung, die eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht.

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Weiße Liste der Mehrwertsteuerzahler – die wichtigsten Informationen

Weiße Liste der Mehrwertsteuerzahler – die wichtigsten Informationen

Am 1. September 2019 trat die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft, mit der eine weiße Liste der Steuerzahler eingeführt wurde. Es handelt sich um öffentlich zugängliche und elektronische Datenbank, die Informationen zum Status der als Mehrwertsteuerzahler registrierten Unternehmen enthält.

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Zentralregister der Tatsächlichen Empfänger

Zentralregister der Tatsächlichen Empfänger

Ab dem 13. Oktober 2019 führt das Justizministerium das Zentralregister der Tatsächlichen Empfänger, d.h. das elektronische Register natürlicher Personen, die über polnische Handelsgesellschaften Aufsicht ausüben, der sog. tatsächlichen Empfänger (CRBR).

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