BETRIEBSSTÄTTE EINES AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMERS IN POLEN
Ausländische Unternehmer entscheiden sich oft für die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen. Sie beschließen jedoch nicht immer, zu diesem Zweck eine Gesellschaft in Polen zu gründen. Es ist darauf zu achten, dass die Ausübung einer Tätigkeit in Polen und die Erzielung von Einkünften in Polen zur Entstehung einer sogenannten ausländischen steuerlichen Betriebsstätte führen kann.
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