Neben der Notwendigkeit, die Mehrwertsteuer zu begleichen, ist der Warenhandel zwischen Polen und anderen EU-Ländern auch mit einer statistischen Verpflichtung verbunden.
Unternehmen, die Waren mit einem Nettowert über 4.000.000 PLN nach Polen importieren oder Waren aus Polen mit einem Wert über 2.000.000 PLN exportieren, müssen im Laufe des Jahres Intrastat-Erklärungen abgeben.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen:
✓ überprüfen wir, ob die Intrastat-Schwellenwerte überschritten wurden,
✓ registrieren wir Mandanten im Zollsystem,
✓ helfen wir bei der Erfassung der notwendigen Daten über den Warenumschlag,
✓ erstellen und senden wir elektronische Erklärungen,
✓ vertreten wir Mandanten vor Zollbehörden.
Der Preis für Intrastat-Dienste hängt von der Anzahl der Transaktionen ab, für die statistische Verpflichtungen bestehen, und vom Format des Datenaustauschs.